Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Werkbesteller bzw. Käufer, im Folgenden kurz „Kunde“ genannt. Anders lautenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Auch die Übersendung der Auftragsbestätigung gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Kunden. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweilig einzelnen Geschäftsfall. Bei Widersprüchen zwischen unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls vorhandenen Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen, technischen Beschreibungen, Normen technischen Inhaltes oder Ö-Normen, auch wenn diese vereinbart sein sollten, gehen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Spätestens mit dem Empfang der Ware bzw. Erbringung der Leistung gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
2. Kostenvoranschläge und Anbote: Kostenvoranschläge verpflichten uns weder zur Annahme des Auftrages noch zur Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kostenvoranschläge sind für uns nur dann verbindlich, wenn dies im Kostenvoranschlag ausdrücklich angeführt ist. Ansonsten sind unsere Kostenvoranschläge sowie unsere Anbote grundsätzlich freibleibend. Kostenvoranschläge und Anbote werden nach bestem Fachwissen erstattet. Auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb unserer Erkennbarkeit liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Die mit der Erstellung eines Kostenvoranschlages darüber hinaus verbundenen Leistungen, wie zum Beispiel Planungsarbeiten, werden gesondert verrechnet. Für uns von unseren Kunden zu Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen trifft uns keine Verantwortlichkeit und insbesondere haften wir nicht für darin enthaltene Mängel. Der Kunde haftet für die Richtigkeit von ihm beigestellter Muster, Zeichnungen, Entwürfe, Pläne oder Unterlagen. Der Kunde haftet ferner dafür, alle Rechte an den übersandten Mustern, Zeichnungen, Entwürfen, Plänen oder Unterlagen ähnlicher Art zu haben.
3. Rücktritt von in Auftrag gegebenen Leistungen: Im Falle eines Rücktritts von den in Auftrag gegebenen Leistungen durch den Kunden erlauben wir uns folgende Aufwände, abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts, zu verrechnen:
14 Tage vor geplantem Leistungsbeginn: 30% des Auftragswertes (siehe Angebot)
7 Tage vor geplantem Leistungsbeginn: 50% des Auftragswertes (siehe Angebot)
0 bis 7 Tage vor geplantem Leistungsbeginn: 60% des Auftragswertes (siehe Angebot)
Im Falle von Regiearbeiten wird die Tagesmindestpauschale herangezogen.
4. Urheberrecht und Nutzung: Sämtliche von uns ausgearbeiteten Muster, Zeichnungen, Entwürfe, Pläne oder Unterlagen ähnlicher Art bleiben unser geistiges Eigentum, aus welchem Grund dem Kunden ungeachtet einer Bezahlung nur die Bewilligung erteilt wird, diese ausschließlich zum eigenen Gebrauch zu nutzen. Der Kunde ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns ausgearbeiteten Muster, Zeichnungen, Entwürfe, Pläne oder Unterlagen ähnlicher Art weiter zu geben, zu vervielfältigen oder sonst in welcher Form auch immer zu verwerten. Für jede dennoch erfolgte Weitergabe ist uns der Kunde schadenersatzpflichtig, wobei er in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten hat. Allfällig zur Verfügung gestellte Proben bleiben unser Eigentum und sind bei Nichtzustandekommen eines Vertragsabschlusses wieder unverzüglich an uns zurückzustellen.
5. Preise: Von uns genannte Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen MWSt. Preise und Konditionen sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Maßgeblich sind die am Tag der Lieferung bzw. Leistungserbringung gültigen Preise und Bedingungen. Wesentliche Kostenänderungen, insbesondere bei Lohn, Material, Energie usw. berechtigen uns, die Anpassung der Preise zu verlangen. Fixpreise bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
6. Lieferung bzw. Leistungserbringung: Unsere Angaben über Liefertermine bzw. Leistungserbringungstermine sind grundsätzlich unverbindlich. Jede Änderung einer Bestellung hat eine Änderung des ursprünglichen, unverbindlichen Termins zur Folge. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist der Kunde nicht berechtigt Art oder Umfang der vereinbarten Leistung oder Umstände der Leistungserbringung zu ändern oder zusätzliche Leistungen zu verlangen. Der Zeitpunkt allfälliger von uns auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen vorzunehmender Güte- und Funktionsprüfungen wird von uns festgesetzt. Sofern nicht Gegenteiliges vereinbart, sind wir zur Durchführung eines Probebetriebes nicht verpflichtet. Mit der Fertigstellung unserer Leistung gilt unsere Leistung als vom Kunden übernommen. Bei Ab- (An) nahmeverzug wird der Kunde vorbehaltlich sonst uns zustehender Rechte lagerzinspflichtig. Im Falle des Ab- (An) nahmeverzuges durch den Kunden sind wir auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu begehren. In diesem Fall sind wir berechtigt, eine allfällige vereinbarte Anzahlung, mindestens aber 15 % des Kaufpreises als nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe zu fordern bzw. einzubehalten. Dieser Betrag gilt auch als Mindestschaden wegen Nichterfüllung. Soweit Teillieferungen bzw. Teilleistungserbringungen möglich sind, sind wir auch dazu berechtigt. Jede Teillieferung bzw. –leistungserbringung gilt als Geschäft für sich und kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Lieferpflichten und Leistungserbringungspflichten sowie diesbezügliche Fristen ruhen, solange der Kunde mit einer (Teil-)zahlung im Rückstand ist oder eine zur Erfüllung des Auftrages notwendige Handlung nicht vornimmt. Die Berechtigung unsererseits, in solchen Fällen auch entweder zum Teil oder gänzlich vom Vertrag zurücktreten, bleibt hievon unberührt.
7. Zahlung: Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Nichtbezahlung trotz Fälligkeit sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Verzugszinsen in Höhe von 8,58 % über dem jeweils von der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihre Hauptfinanzierungsgeschäfte angewandten Zinssatz zu berechnen, Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In letzterem Fall sind wir berechtigt, eine allenfalls vereinbarte Anzahlung, mindestens aber 15 % des Kaufpreises bzw. Werklohns als nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe zu fordern bzw. einzubehalten. Dieser Betrag gilt auch als Mindestschaden wegen Nichterfüllung. Kosten einer rechtsfreundlichen außergerichtlichen Intervention und Kosten eines Mahn- und Inkassobüros hat der Kunde zu tragen. Schecks werden nur unter Vorbehalt entgegengenommen und gelten bis zu ihrer gänzlichen Einlösung nicht als Bezahlung. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, werden Wechsel nicht angenommen. Bei vereinbarter Zahlung durch Wechsel trägt der Kunde in voller Höhe Diskont und Spesen, außerdem die Spesen der Einholung einer Auskunft über die Wechselbezogenen sowie die Kosten der Einziehung. Rückstellungen unserer Rechnungen haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit.
8. Befreiung von der Erfüllung von Vertragsabschlüssen: Höhere Gewalt und deren Folgen sowie von uns nicht zu vertretende Verzögerungen oder Unterbrechungen des Beginns unserer Ausführung oder während unserer Ausführung befreien uns von unserer Vertragserfüllungsverpflichtung. Wenn wir am Vertrag festhalten, so hat uns der Kunde, sofern die Behinderungen in seine Sphäre fallen, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Änderungen der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. In diesem Fall haftet der Kunde für die Aufwendungen, die uns im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag entstanden sind. Schadenersatzansprüche des Kunden aus diesem Grund sind ausgeschlossen.
9. Gewährleistung und Schadenersatz: Mängel sind sofort schriftlich zu rügen, ansonsten unsere Lieferung oder Leistung (Werk) als genehmigt gilt. Bei rechtzeitiger und gerechtfertigter Bemängelung leisten wir nach unserer Wahl entweder Verbesserung oder Ersatz. Wandlung sowie das Recht des Rücktritts vom Vertrag seitens des Kunden sind ausgeschlossen. Bei einem Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes kann bei rechtzeitiger und gerechtfertigter Bemängelung bei Gattungsschulden für den Fall eines Wandlungsanspruches oder Preisminderungsanspruches die Gewährleistung durch uns auch durch Austausch der mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie erbracht werden. Für den Fall eines Preisminderungsanspruches sind wir auch berechtigt, entweder Verbesserung zu bewirken oder eine gleiche Sache nachzuliefern bzw. eine gleiche Leistung nachzuerbringen oder Ersatz zu leisten. Mit Ablauf der Gewährleistungsfrist sind sämtliche Ansprüche aus Gewährleistung und Schadenersatz verfristet bzw. verjährt. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen uns von Seiten des Kunden, unseres sonstigen Vertragspartners oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bzw. den vertragsgegenständlichen Leistungen durch andere Personen (z.B. in Folge so genannter Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter) wird mit Ausnahme bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen.
10. Aufrechnungsverbot: Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen unsere Forderungen ist nicht zulässig, es sei denn, wir würden eine solche Aufrechnung ausdrücklich im Einzelfall ziffernmäßig anerkennen.
11. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren und die erbrachten Leistungen (Werke) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Gesamtforderung unser alleiniges Eigentum. Die Gesamtforderung ist sowohl unsere Forderung aus der Lieferung der Ware bzw. Erbringung von Leistungen oder aus sonstigen Rechtsgründen. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit Begleichung sämtlicher unserer Forderungen durch den Kunden. Dies gilt insbesondere auch für einen etwa zu Lasten des Kunden sich ergebenden Saldo aus einem Kontokorrentverhältnis. Das geistige Eigentum gemäß Pkt. 3. bleibt hievon unberührt. Sofern der Kunde mit Zahlungen in Verzug gerät, sind wir jederzeit berechtigt, auch ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Ware bzw. unsere Leistung (Werk) herauszuverlangen. Eine Klagsführung auf den Kaufpreis bzw. Werklohn oder einen Teilbetrag hievon berührt unseren Eigentumsvorbehalt nicht. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, sind wir jedenfalls auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Vertragsrücktrittes erhält der Kunde nur den Betrag für die zurückerhaltene Ware bzw. Leistung (Werk) welcher dem Zeitwert derselben Ware zum Zeitpunkt der Zurücknahme entspricht, gutgeschrieben, abzüglich uns entstandener Manipulationsspesen, Transportkosten und sonstiger uns durch den Vertragsrücktritt entstandener Nachteile inklusive entgangenem Gewinn. Solange unser Eigentumsvorbehalt aufrecht ist, kann der Kunde über die Ware bzw. unsere Leistung (Werk) nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung verfügen. Im Falle der Verfügung über die Ware bzw. unsere Leistung (Werk) erwerben wir automatisch sämtliche Forderungen und Ansprüche, welche dem Kunden aus einer solchen Verfügung über die Ware bzw. unsere Leistung (Werk) stehen sämtliche daraus entstehenden Miteigentumsansprüche uns an Stelle des Kunden zu. Vor einer allenfalls von dritter Seite vorgenommenen Prüfung oder sonstigen Beanspruchung an der gelieferten Ware bzw. den erbrachten Leistungen (bzw. Werk) hat uns der Kunde sofort zu verständigen.
12. Allgemeines: Wenn einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sind, berührt das die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen sowie des Vertragsabschlusses nicht.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für Lieferung, Leistungserbringung und Zahlung ist Wien. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht in Wien zuständig.
14. Anzuwendendes Recht: Alle von uns eingegangenen Vertragsverhältnisse unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts es sei denn, es wird ausdrücklich anders vereinbart.